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Sicherheiten
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Wenn die vereinbarten Leistungen vom beauftragten Friedhofsgärtner
nicht mehr oder nicht vertragsmäßig erbracht werden ( z.B.
Betriebsaufgabe, Todesfall ) verpflichtet die Genossenschaft einen
anderen Mitgliedsbetrieb. Die Genossenschaft übernimmt also die Gewähr,
dass das Grab während der ver-traglich vereinbarten Laufzeit betreut
wird.
Wir
garantieren jährlich mehrmalige Kontrollen der Pfleggräber durch einen
beauftragten Grabkontrolleur. So ist die Qualität der Bepflanzung und
Betreuung Ihrer Grabanlage gesichert.
Der Vertrag, den Sie bei Lebzeiten abgeschlossen haben, kann nach Ihrem Ableben nicht mehr von Dritten storniert werden.
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vorbehalten.
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